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Abstimmungsparolen Kampagnenforum. Kein ideologischer Müllplatz in der Bundesverfassung!

3 Feb 16
Stefan Füglister

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. So steht das in Artikel 8 unserer Bundesverfassung.

Ein NEIN zur Durchsetzungsinitiative

Dieses Recht ist weiss Gott nicht neu und ist das Fundament unserer rechtlichen und gesellschaftlichen Organisation. Allein die Sorge um diese Errungenschaft müsste ausreichen, ein klares NEIN zur Durchsetzungsinitiative der SVP in die Urne zu legen. Denn was die SVP macht ist die Unterminierung dieses alten Grundrechts. Mit der Einführung des Begriffs „krimineller Ausländer“ auf Verfassungsebene versucht sie angebräuntes Gedankengut und die Diskriminierung von Ausländern in der Verfassung zu verankern:

Aus dem Originaltext der Initiative: Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer gelten die nachfolgenden Bestimmungen ....

Den „kriminellen Schweizer“ gibt es in der Verfassung nicht, auch nicht die Rücknahmepflicht von im Ausland delinquenten Schweizern. Der SVP geht es darum, Ausländer loszuwerden, welche sich nicht der SVP-Ideologie unterordnen. Und davon möglichst viele, wie sie auf der Webseite verrät:

Hier wir mit den demokratischen Rechten Schindluder getrieben. Die Konsequenzen sind fatal wie das folgende Beispiel zeigt:

Eine ausländische Putzfrau, die seit Jahrzehnten in der Schweiz wohnt, unverschuldet ihre Stelle verloren hat und deswegen Sozialleistungen bezieht, muss obligatorischerweise ausgeschafft werden, wenn sie vergisst, kleinere Beträge aus einer gelegentlichen Reinigungstätigkeit bei einer gebrechlichen alten Frau zu deklarieren. Dem gegenüber bleibt der ausländische Staatsangehörige, der sich in der Schweiz niedergelassen hat und seit Jahren Millionen an Steuerbeträgen hinterzieht, unbehelligt.

Rolf Grädel, Generalstaatsanwalt in Tageswoche 28.1.2016

Und es ist bei Annahme der Durchsetzungsinitiative zu befürchten, dass dies erst der Anfang auf dem Weg zurück in schlechte alte Zeiten wäre. Deshalb an die Urne mit einem NEIN!

Ein NEIN zur Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe"

Auch die CVP treibt Schindluder mit der Verankerung alter ideologischer Zöpfe auf Verfassungsstufe. Respektive mit dem Versuch dazu. Die Bundesverfassung soll gemäss ihrer Initiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ wie folgt ergänzt werden: «Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber andern Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.»

Dass sich die CVP für die 80'000 wohlbetuchtesten Doppelverdiener-Paare in die Bresche schlägt, zeugt von einseitig verstandener christlicher Moral. Wer nicht wohlhabend und Gesinnungschrist(in) ist fällt aus dem von der CVP bevorzugenden Raster. Auch hier NEIN!

Mehr auf: http://www.gemeinsam-weiter.ch/argumente/

 

PS.: Das Kampagnenforum empfiehlt auch ein NEIN zur 2. Röhre und die ANNAHME der Initiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!“

 

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